Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision

Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten oder besser: Der Verkäufer zahlt!

Für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt ab 23. Dezember 2020 bundesweit einheitlich, dass sich beide die Maklercourtage teilen oder der Verkäufer zahlt. Warum dies für Sie als Verkäufer besser ist?

Warum ist dies für Sie als Verkäufer besser?

Als Makler verstehen wir uns zwar als Vermittler zwischen beiden Parteien und bieten auch dem Käufer viele Vorteile. Grundsätzlich sind Sie aber unser Auftraggeber und wir bieten Ihnen unsere Leistungen für den optimalen Immobilienverkauf. Wir können mit dem Hinweis “Keine Käuferprovision” werben und bekommen so viel mehr Interessenten, die sich für Ihr Objekt qualifizieren müssen. Und das Beste: Sie haben kein Risiko, da unser Honorar erst zahlbar ist, wenn Ihnen der Käufer den mit Ihnen vereinbarten Kaufpreis gezahlt hat und nicht wie bei anderen Mitbewerbern nur der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Sicher benötigt man nur einen Käufer, aber es ist doch schön, viele Bewerber zu haben. Was meinen Sie? Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich für Details!

Maklervertrag in Schriftform

Von uns immer schon praktiziert, aber nun amtlich: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf nun der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.

Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Verkäufer beauftragen

  • Beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen, die die Maklerprovision in jedem Fall wert sind:
  • Wir kennen uns optimal mit dem gesamten Verkaufsprozess aus und übernehmen alle anfallenden Aufgaben.
  • Wir wissen, welche Dokumente für den Immobilienverkauf benötigt werden und können Ihnen diese zeitnah besorgen.
  • Mit unserer ausgeprägten Marktkenntnis setzen wir einen angemessenen Preis an.
  • In unserer Datenbank haben wir viele vorgemerkte Kaufinteressenten, was den gesamten Verkaufsprozess abkürzen kann.
  • Mit unseren bewährten und innovativen Vermarktungsmaßnahmen machen wir Ihren Immobilienverkauf bekannt.
  • Bei uns erhalten Sie Rechtssicherheit und profitieren von einer reibungslosen Vertragsabwicklung.
  • Wir verkaufen Immobilien schnell und zu einem zufriedenstellenden Preis.
  • Die Maklerprovision fällt nur im Erfolgsfall für Sie an.

Der Wert Ihrer Immobilie?

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Daher freuen wir uns, wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen.

Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Dann beraten wir Sie gerne – natürlich völlig unverbindlich und kostenlos. Oder möchten Sie uns gleich mit dem Immobilienverkauf beauftragen? Auch dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Der Wert Ihrer Wohnung?

Erst Wert ermitteln, dann Verkaufspreis festlegen – sonst riskieren Sie finanzielle Verluste oder finden am Ende keinen Käufer.

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Starke Expertise, gutes Netzwerk

Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner

Referenzobjekte

Werfen Sie einen Blick in unsere Referenzen und machen Sie sich ein Bild von der Vielfalt der von uns bereits erfolgreich verkauften Wohnungen.

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Wenn Sie jemanden kennen, der eine Wohnung verkaufen will, ist uns Ihr Verkaufstipp bares Geld wert. Erfahren Sie jetzt mehr darüber wann und wie wir Ihre Hinweise auf Wohnungen, die zum Verkauf stehen, belohnen.

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