Zum Inhalt springen
  • EigentümerErweitern
    • Verkaufen

      • Wohnung verkaufen
      • Haus verkaufen
      • Grundstück verkaufen
      • Mehrfamilienhaus verkaufen
      • Referenzobjekte

      Vermieten

      • Wohnung vermieten
      • Haus vermieten
      • Grundstück verpachten
      • Vermietungsservice
      Suchen Sie einen Käufer?

      In unserer Datenbank finden Sie zahlreiche Interessenten, die vielleicht nach einer Immobilie wie Ihrer suchen.

      Käuferfinder
  • Kaufen / MietenErweitern
      • Immobilienangebote
      • Immo-Netzwerk
      • VIP-Service
      • Finanzierung
      • Energieausweis
      • Maklerprovision
      • Suchauftrag
      • Tipps Immobilienerwerb
      • Umzugscheckliste
      • Mieter-Selbstauskunft
      Suchauftrag

      Wir unterstützen Sie persönlich und zuverlässig bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

      Suchauftrag
MSI-Hessen Logo
  • Immo-Netzwerk
  • UnternehmenErweitern
      • Firmenprofil
      • Kontakt
      • Team
      • Kundenmeinungen
      • Hausverwaltung
      Marktexperten

      Immobilien sind unsere Kernkompetenz. Sprechen Sie uns an!

      Firmenprofil
  • ServiceErweitern
      • Finanzierungsrechner
      • Immobilien-ABC
      • Immobilien-Blog
      • Immobilien-FAQ
      • Aktuelles
      • Downloads
      • Kundenbereich
      • Widerrufsrecht
      Hand hält Stift und schreibt auf Papier
      Rundum-Service

      Erhalten Sie aktuelle Infos und Ratgeber rund um die Immobilie.

      Zu den News
MSI-Hessen Logo
  • Folgen Sie uns auf Facebook
  • Folgen Sie uns auf Instagram
  • Rufen Sie uns an
  • Senden Sie uns eine E-Mail
  • Kirchhain

    Muss ich der SVP/Auskunftspflicht nachkommen in Kirchhain?

    Vonadmin 31. Oktober 2025

    Ja, in Kirchhain besteht grundsätzlich eine Auskunftspflicht gegenüber der Sachverständigenprüfung (SVP), wenn Sie als Immobilieneigentümer oder -verwalter dazu aufgefordert werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen und dient der ordnungsgemäßen Bewertung und Prüfung von Immobilien. msi – Mike Schneider Immobilien GmbH unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um diese wichtige Angelegenheit. Die…

    Weiterlesen Muss ich der SVP/Auskunftspflicht nachkommen in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Welche Versicherungen brauche ich bis zum Verkauf in Kirchhain?

    Vonadmin 30. Oktober 2025

    Bis zum Verkauf Ihrer Immobilie in Kirchhain benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um sich gegen potenzielle Schäden und Haftungsrisiken abzusichern. Die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung sind dabei besonders wichtig, während je nach Immobilie zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein können. msi – Mike Schneider Immobilien GmbH empfiehlt, den Versicherungsschutz bis zur vollständigen Eigentumsübertragung aufrechtzuerhalten. Die wichtigste Versicherung ist die…

    Weiterlesen Welche Versicherungen brauche ich bis zum Verkauf in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Wie weise ich Belastungen im Grundbuch nach in Kirchhain?

    Vonadmin 29. Oktober 2025

    Der Nachweis von Grundbuchbelastungen in Kirchhain erfolgt über einen Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht Marburg, da dieses für die Grundbuchführung im Bereich Kirchhain verantwortlich ist. Unser Team von msi – Mike Schneider Immobilien GmbH unterstützt Sie bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und erklärt Ihnen die verschiedenen Arten von Belastungen. Alle eingetragenen Rechte wie Grundschulden, Hypotheken…

    Weiterlesen Wie weise ich Belastungen im Grundbuch nach in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen in Kirchhain?

    Vonadmin 28. Oktober 2025

    Ja, Sie können eine vermietete Immobilie in Kirchhain verkaufen, auch wenn ein Mietvertrag besteht. Das Eigentum geht dabei auf den neuen Käufer über, der in das bestehende Mietverhältnis eintritt. msi – Mike Schneider Immobilien GmbH begleitet Sie professionell durch diesen komplexeren Verkaufsprozess. Bei einem Verkauf mit bestehendem Mietverhältnis müssen verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden. Der…

    Weiterlesen Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Welche Fristen gibt es nach dem Verkauf in Kirchhain?

    Vonadmin 27. Oktober 2025

    Nach dem Verkauf einer Immobilie in Kirchhain gelten verschiedene gesetzliche Fristen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer beachten müssen. msi – Mike Schneider Immobilien GmbH informiert Sie über die wichtigsten Termine und Verpflichtungen nach dem Immobilienverkauf. Diese Fristen betreffen unter anderem Gewährleistungsansprüche, Mängelhaftung und steuerliche Verpflichtungen. Die Gewährleistungsfrist für Immobilien beträgt grundsätzlich fünf Jahre nach…

    Weiterlesen Welche Fristen gibt es nach dem Verkauf in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten beim Verkauf in Kirchhain?

    Vonadmin 26. Oktober 2025

    In Kirchhain werden die Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienverkauf traditionell vom Käufer getragen. Diese gesetzliche Regelung gilt bundesweit und kann nur durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien abgeändert werden. Als erfahrenes Team von msi – Mike Schneider Immobilien GmbH informieren wir Sie umfassend über alle anfallenden Kosten bei Ihrem Immobiliengeschäft. Die Notarkosten belaufen sich auf…

    Weiterlesen Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten beim Verkauf in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Was ist eine Auflassungsvormerkung in Kirchhain?

    Vonadmin 25. Oktober 2025

    Eine Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Sicherungsinstrument beim Immobilienkauf in Kirchhain, das den Käufer vor dem Verlust seiner Rechte schützt. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung ab, auch wenn die Auflassung noch nicht erfolgt ist. Die Experten von msi – Mike Schneider Immobilien GmbH begleiten Käufer und Verkäufer in…

    Weiterlesen Was ist eine Auflassungsvormerkung in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Was passiert nach der Beurkundung in Kirchhain?

    Vonadmin 24. Oktober 2025

    Nach der Beurkundung beim Notar in Kirchhain beginnt die finale Phase des Immobilienverkaufs mit wichtigen Schritten für beide Vertragsparteien. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und die Kaufpreisabwicklung werden eingeleitet, wobei msi – Mike Schneider Immobilien GmbH Sie durch diese entscheidende Phase begleitet. Bis zur vollständigen Abwicklung vergehen in der Regel noch einige Wochen. Die Grundbuchumschreibung erfolgt…

    Weiterlesen Was passiert nach der Beurkundung in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Wann wird der Kaufpreis überwiesen beim Verkauf in Kirchhain?

    Vonadmin 23. Oktober 2025

    Der Kaufpreis wird beim Immobilienverkauf in Kirchhain in der Regel am Tag der Eigentumsübertragung überwiesen, nachdem der Notar alle erforderlichen Unterlagen geprüft und den Übergang bestätigt hat. msi – Mike Schneider Immobilien GmbH begleitet Verkäufer durch den gesamten Prozess und sorgt für eine reibungslose Abwicklung. Die Überweisung erfolgt meist innerhalb weniger Stunden nach der notariellen…

    Weiterlesen Wann wird der Kaufpreis überwiesen beim Verkauf in Kirchhain?Weiter

  • Kirchhain

    Was ist beim Notartermin zu beachten in Kirchhain?

    Vonadmin 22. Oktober 2025

    Der Notartermin stellt den wichtigsten rechtlichen Schritt beim Immobilienkauf oder -verkauf in Kirchhain dar und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung aller Beteiligten. Bei msi – Mike Schneider Immobilien GmbH begleiten wir unsere Kunden professionell durch diesen entscheidenden Prozess und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Eine gründliche Vorbereitung gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und vermeidet…

    Weiterlesen Was ist beim Notartermin zu beachten in Kirchhain?Weiter

Seitennavigation

Vorherige SeiteZurück 1 … 10 11 12 13 14 … 18 Nächste SeiteWeiter

designed by wavepoint

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Cookie-Verwaltung
  • Widerrufsrecht
  • Vertrag widerrufen
  • KI-Nutzung
  • Home
  • Eigentümer
    • Verkaufen
      • Haus verkaufen
      • Wohnung verkaufen
      • Grundstück verkaufen
      • Mehrfamilienhaus verkaufen
      • Referenzobjekte
    • Vermieten
      • Haus vermieten
      • Wohnung vermieten
      • Grundstück verpachten
      • Vermietungsservice
  • Kaufen / Mieten
    • Immobilienangebote
    • Immo-Netzwerk
    • VIP-Service
    • Finanzierung
    • Energieausweis
    • Maklerprovision
    • Suchauftrag
    • Tipps Immobilienerwerb
    • Umzugscheckliste
    • Mieter-Selbstauskunft
  • Immo-Netzwerk
  • Unternehmen
    • Firmenprofil
    • Kontakt
    • Team
    • Kundenmeinungen
    • Hausverwaltung
  • Service
    • Finanzierungsrechner
    • Immobilien-ABC
    • Immobilien-Blog
    • Immobilien-FAQ
    • Aktuelles
    • Downloads
    • Kundenbereich
    • Widerrufsrecht

Vertrag widerrufen

Mit diesem Formular können Sie einen mit uns online geschlossenen Vertrag widerrufen. Bitte füllen Sie die Felder aus. Im nächsten Schritt bestätigen Sie Ihren Widerruf verbindlich.
Empfänger:
msi – Mike Schneider Immobilien GmbH
Schwabenröder Straße 7A
36304 Alsfeld
Tel.: 06631 776727
E-Mail: info@msi-hessen.de

Die Erklärung des Widerrufs bedeutet nicht, dass ein Widerrufsrecht im Einzelfall auch besteht.

* = Pflichtfeld

Optional — § 356a BGB beschränkt Pflichtfelder auf Name, E-Mail und Vertrag-Identifikation.
Wie wurde der Vertrag bezeichnet? Zum Beispiel: Maklervertrag, Wertermittlungsauftrag, Online-Auftrag.
Optional — § 356a BGB beschränkt Pflichtfelder auf Name, E-Mail und Vertrag-Identifikation.

Widerruf bestätigen

Name
E-Mail
Anschrift
Vertrag
Vertragsdatum
Referenz

Mit Klick auf „Widerruf bestätigen" geben Sie Ihre Widerrufserklärung verbindlich ab. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Widerruf übermittelt

Ihr Widerruf wurde übermittelt.

Eine Eingangsbestätigung wurde an gesendet.
Bitte prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

Übermittlung fehlgeschlagen

Es ist ein technisches Problem aufgetreten. Ihr Widerruf konnte nicht übermittelt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns direkt:

Widerruf bestätigen

Name
E-Mail
Anschrift
Vertrag
Vertragsdatum
Referenz

Mit Klick auf „Widerruf bestätigen" geben Sie Ihre Widerrufserklärung verbindlich ab. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (msi – Mike Schneider Immobilien GmbH, Schwabenröder Straße 7A, 36304 Alsfeld, Tel.: 06631 776727, E-Mail: info@msi-hessen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.msi-hessen.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

KI-Transparenz

Auf dieser Website werden Inhalte eingesetzt, die ganz oder teilweise mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder bearbeitet wurden. Im Sinne der Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz informieren wir Sie hiermit über folgende Punkte:

Bildmaterial

Einzelne Bilder auf dieser Website — insbesondere Symbol-, Stimmungs- und Headerbilder — wurden mit Hilfe generativer KI erstellt oder nachbearbeitet. Diese Bilder dienen der Veranschaulichung und stellen keine realen Personen, Immobilien oder Orte dar.

Immobilienfotos

Echte Immobilienfotos auf unseren Objektseiten stammen aus unserer Maklersoftware und werden grundsätzlich unverändert dargestellt. Soweit virtuelles Homestaging oder KI-Bearbeitungen an einzelnen Objektfotos vorgenommen wurden, sind diese am Bild selbst entsprechend gekennzeichnet.

Texte

Texte auf dieser Website können teilweise mit Unterstützung von KI-Werkzeugen vorbereitet oder optimiert worden sein. Alle veröffentlichten Texte werden vor der Veröffentlichung redaktionell durch uns geprüft und freigegeben.

Kontakt

Bei Fragen zur KI-Nutzung wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannten Kontaktdaten.